Angesichts der überdurchschnittlich hervorragenden Akademikerquote in Österreich in Verbindung mit den ausgefeilten Regelungen zum Erlass der Studiengebühren gibt es heute eine kleine Geschichte aus den Niederungen der Realität.
Es war einmal ein junger, intelligenter und unglücklicherweise auf mehreren Gebieten begabter Mann, nennen wir ihn Vincent. Nach seinem HTL-Abschluss und dem Bundesheer entschloss er sich, etwas aus seinem Leben zu machen. Er inskribierte für zwei Diplomstudien, deren Kombination ihn zu einer gefragten Arbeitskraft machen würde. Elektrotechnik und Philosophie. Da sein finanzieller Hintergrund eher durchschnittlich war, entschied er sich, zu Hause zu wohnen und nebenbei geringfügig in einer Elektrotechnikfirma zu arbeiten, um einerseits ein Zubrot zu haben (oder besser „Zubier“), andererseits nicht über die Grenze für die so notwendige Kinderbeihilfe zu kommen. Nach vier Semestern, in denen er rund 1500 Euro Studiengebühr gezahlt hatte, entschied sich die Bundesregierung, die Studiengebühren für fleißige Studenten aufzuheben. Wie schön, dachte sich Vincent. Er gehörte eindeutig zu der Zielgruppe der Fleißigen. Dann aber kamen die Verordnungen. Befreit von der Studiengebühr sind all jene, die ihr Studium entweder binnen der Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester absolvieren oder mehr als 4.886,14 Euro im Kalenderjahr verdienen. Alle anderen sind faule Bummler, die zahlen müssen. Vincents Punkte auf einer fiktiven Skala von 1-10 in puncto „potenziell hoch qualifizierte Arbeitskraft nach Ende des Studiums“ standen übrigens bei cirka 9.
Aber wie das Leben so spielt, bedeutet ein Doppel-Studium nicht nur die doppelte Kompetenz, sondern auch einen gewissen Mehraufwand im Vergleich zu Einzelstudien, die es in Mindestzeit plus Toleranzsemester zu bewerkstelligen gilt. Tja, das ist Pech. Vincent fällt nach 5 Semestern in jene Kategorie von Bummlern, die ihre Studiengebühren zahlen müssen, weil sie den ersten Abschnitt nicht abschließen können.
Schnitt.
Eine junge, den Freuden des Lebens zugeneigte Frau, nennen wir sie Franziska, wollte mehr im Leben. Und sie wusste, dass sie mit Germanistik allein nicht weit kommen würde. Bald war ihr fachbezogener Nebenjob so einträglich, dass sie sich eine Wohnung nahm, die sie zu erhalten hatte. Nebenbei verlor sie die Kinderbeihilfe, weil sie zu viel verdiente. Egal, dachte sie sich, sie ist ja erfolgreich im Job. Also studierte sie zehn, elf oder zwölf Semester Germanistik, so genau erinnert sie sich nicht mehr. Die Studiengebühren von mittlerweile 4000 Euro seit Studienbeginn schrieb sie jährlich von der Steuer ab. Irgendwann entschloss sie sich, die Universität (also die Stadt) zu wechseln. Da es den Studienplan ihrer Uni dort nicht gab (nein, sie ging nicht ins Ausland, sondern in ein benachbartes Bundesland), wechselte sie kurzerhand vom Bakkalaureat zum Diplomstudium Germanistik. Aber ihr Job florierte, sie legte die Uni auf Eis und wurde exmatrikuliert, als sie aufhörte, Studiengebühren zu zahlen. Ihr Platz auf der Punkteskala eines potenziell für den Arbeitsmarkt wertvollen Akademikers sank auf etwa 2.
Als die Studiengebühren für all jene abgeschafft wurden, die mehr als 4.886,14 Euro im Jahr verdienen, dachte sie sich: „Ach, machen wir doch fertig, kostet ja nix mehr, egal wie lange das dauert“. Freudig erregt immatrikulierte sie. Leider hatte sich der Studienplan inzwischen geändert, sie musste in den neuen einsteigen und verlor eine ganze Reihe an bereits absolvierten Fächern, weil sie nicht in den neuen Plan passten. Aber Franzsika war das egal. Sie bereitete sich vor, mit ihrem Einkommensnachweis auf die Uni zu pilgern, um sich von der Studiengebühr befreien zu lassen. Doch welch Überraschung! Obwohl sie bereits 10, 11, 12 oder 13 Semester hinter sich hatte, also sich jenseits der Mindestudienzeit plus Toleranzsemester bewegte, hatte der Computer sie durch den Studien(plan)wechsel gewissermaßen als Erstsemestrige klassifiziert. Schließlich hieß das Studium jetzt anders und war deshalb ein völlig neues. Also zahlte sie die Studiengebühren nicht. Vor ihr lagen sechs Semester, in denen sie ihr fast fertiges Bakkalaureat in Mindestzeit absolvieren konnte. Kurz dachte sie an Vincent, der seit 5 Semestern zwei Diplomstudien in nahezu Mindestzeit absolvierte und nun zu jenen Bummlern gehört, die zahlen müssen. Kurz dachte sie an ihre nicht gerade gestiegenen Punkte auf der nützlichen Akademikerskala. Aber egal. Sie wusste genau. Der Staat will, dass sie mit 30 ein Bakkalaureat in Germanistik abschließt. Einzig das, und nur das, war wichtig.
Machst du also doch deinen Studien-Abschluss?
Wenn ich die Prüfungen schaffe, vielleicht. Sofern ein Bakkalaureat ein in der Wirklichkeit anerkannter Studien-Abschluss ist 🙂